Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Personalverordnung für Kindertageseinrichtungen
Zertifikats-Fortbildung in Kindheitspädagogik und Entwicklungspsychologie im Umfang von insgesamt 160 Zeitstunden zum Einsatz auf Fachkraftstunden, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen. Die Verantwortung zum Personaleinsatz liegt beim Träger und wird von diesem beim Landesjugendamt beantragt.
Der Kurs ist vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW anerkannt und findet in Kooperation mit dem LVR statt.
Die Qualifizierung richtet sich ebenso an Interessierte und weitere Berufsgruppen,die ihre Kenntnisse im Bereich der Kindheitspädagogik und im beruflichen Handlungsfeld der Erzieher*in auffrischen oder vertiefen wollen.
Wir arbeiten kompetenzorientiert und die Verzahnung von Theorie und Praxis sind elementare Bestandteile.
Kursaufbau
Der Kurs ist in 4 Module gegliedert und umfasst 20 Präsenz-Fortbildungstage mit 160 Unterrichtseinheiten (45 Minuten). Weiterer Bestandteil sind verpflichtende Selbstlerneinheiten in Höhe von 54 Unterrichtseinheiten, deren Gestaltung im Kurs besprochen wird.
Modul 1
Berufliches Selbstverständnis, Beziehungen gestalten und pädagogisches Handeln (8 Fortbildungstage )
Uhrzeit: 9.00 – 16.15 Uhr
Veranstaltungsort: Kath. Forum Mönchengladbach-Heinsberg, Bettrather Str. 22, Mönchengladbach
Leitung: Angelika Bäumer, Annett Pudlowsky
Modul 2
Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag, sozialpädagogische Bildungsarbeit professionell gestalten (6 Fortbildungstage )
Uhrzeit: 9.00 – 16.15 Uhr
Veranstaltungsort: Kath. Forum Krefeld-Viersen, Felbelstr. 25, Krefeld
Leitung: Anita Zimmermann
Modul 3
Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern (4 Fortbildungstage )
Uhrzeit: 9.00 – 16.15 Uhr
Veranstaltungsort: Kath. Forum Krefeld-Viersen
Leitung: Marita Meurer-Neuenhüskes
Modul 4
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften und Übergänge gestalten sowie im Team agieren
(2 Fortbildungstage )
Uhrzeit: 9.00 – 16.15 Uhr
Veranstaltungsort: Kath. Forum Mönchengladbach-Heinsberg, Bettrather Str. 22, Mönchengladbach
Leitung: Angelika Bäumer
Zielgruppen nach der Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung):
§ 2, Abs. 2
(4) Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben.
(5) Personen, die nach § 7 Absatz 2 oder 3 im Wege des partiellen Berufszugangs nach § 13b des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW vom 28. Mai 2013 (GV. NRW. S. 272), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) geändert worden ist, als sozialpädagogische Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung arbeiten können.
§ 2, Abs. 3
(2) in den Gruppenformen I und II des Kinderbildungsgesetzes bis höchstens zur Hälfte der ausgewiesenen Mindestfachkraftstunden die in Absatz 4 genannten Ergänzungskräfte, wenn sie am 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig waren. Ziel ist, dass sich diese Ergänzungskräfte zur sozialpädagogischen Fachkraft weiterqualifizieren, mindestens müssen sie an einer Fortbildung (160 Stunden) teilgenommen haben, die insbesondere die Anforderungen an die Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie berücksichtigt.
(4) Als Ergänzungskräfte und auf Ergänzungskraftstunden können eingesetzt werden:
1. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer, Krippenerzieherinnen und Krippenerzieher, Hortnerinnen und Hortner oder Personen mit einer vergleichbaren Ausbildung und
2. Personen, die keine Kinderpflege- und Heilerziehungshelferausbildung aufweisen und keine Fachkräfte sind, wenn sie nach Qualifikation und Eignung in der Lage sind, die Fachkräfte in der Einrichtung in der pädagogischen Arbeit zu unterstützen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Ergänzungskraft am 15. März 2008 in einer Einrichtung eingesetzt war.
§ 10
(3) Personen, die innerhalb der Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben und somit über keine staatliche Anerkennung verfügen, können auf Fachkraftstunden eingesetzt werden. Sie müssen über eine mindestens einjährige Praxiserfahrung in einer Kindertageseinrichtung und über eine Qualifizierungsmaßnahme mindestens im Umfang von 160 Zeitstunden verfügen. Die Praxiserfahrung und die Qualifizierungsmaßnahme können auch nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden. Die Qualifizierungsmaßnahme soll innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit begonnen werden. Die Praxiserfahrung und die erforderliche Qualifizierungsmaßnahme werden auf Antrag des Trägers von den Landesjugendämtern festgestellt. Liegen die Voraussetzungen in Summe vor, stellen die Landesjugendämter eine entsprechende Bescheinigung aus. Anderweitige Praxiserfahrung, die außerhalb von Kindertageseinrichtungen bzw. anderen institutionellen Kindertagesbetreuungen erworben wurde, kann von den Landesjugendämtern auf Antrag teilweise angerechnet werden. Die Einsatzmöglichkeit nach diesem Absatz besteht nicht für Personen, welche das Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
(4) Personen, mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik, Sportpädagogik, Kunstpädagogik, Medienpädagogik, Psychologie oder Bildungswissenschaft, können auf Fachkraftstunden eingesetzt werden. Sie müssen über eine mindestens einjährige Praxiserfahrung in einer Kindertageseinrichtung und über eine Qualifizierungsmaßnahme mindestens im Umfang von 160 Zeitstunden verfügen. Die Praxiserfahrung und die Qualifizierungsmaßnahme können auch nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden. Die Qualifizierungsmaßnahme soll innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit begonnen werden. Die Praxiserfahrung und die erforderliche Qualifizierungsmaßnahme werden auf Antrag des Trägers von den Landesjugendämtern festgestellt. Liegen die Voraussetzungen in Summe vor, stellen die Landesjugendämter eine entsprechende Bescheinigung aus. Anderweitige Praxiserfahrung, die außerhalb von Kindertageseinrichtungen bzw. anderen institutionellen Kindertagesbetreuungen erworben wurde, kann von den Landesjugendämtern auf Antrag teilweise angerechnet werden.
(5) In den Gruppenformen I und II des Kinderbildungsgesetzes können die in § 2 Absatz 4 genannten Ergänzungskräfte auf Fachkraftstunden eingesetzt werden, sofern diese eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Kindertageseinrichtung vorweisen können. Weitere Voraussetzung ist, dass diese an Fortbildungen in einem Umfang von mindestens 160 Stunden teilnehmen, die insbesondere die Anforderungen an die Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie berücksichtigen. Die Fortbildungen können nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht und sollen innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit begonnen werden
HINWEISE
Die Seminare der Qualifizierung finden in unseren Häusern in Krefeld und Viersen und in der FBS Kath. Forum Mönchengladbach-Heinsberg in Mönchengladbach statt
Bitte beachten Sie, dass sich ggf. Termin- oder Kursortänderungen ergeben können und bei Bedarf auf Online-Formate umgestellt werden kann.
Bei Bildungsveranstaltungen mit 80 und mehr Unterrichtsstunden ist eine Stornierung über den Widerruf hinaus ausschließlich schriftlich bis 21 Tage vor Kursbeginn möglich. Danach wird die Gebühr in voller Höhe fällig. Dies gilt auch bei einem Rücktritt während des laufenden Kurses, wenn einzelne Einheiten eines Kurses nicht wahrgenommen werden und auch im Krankheitsfall.
Die Gebühr für diesen Kurs ist nicht ermäßigbar. Wenden Sie sich zwecks Kostenübername an Ihren Träger oder erkundigen Sie sich bei der örtlichen Bildungsberatung nach Fördermöglichkeiten.
Es gilt eine grundsätzliche Präsenzpflicht für alle Lerneinheiten. Die Teilnehmenden dürfen entschuldigt max. 15% Fehlzeiten haben. Zusätzlich zu den Präsenztagen gibt es die Verpflichtung zu Selbstlerneinheiten im Umfang von 54 Unterrichtseinheiten. Die Träger sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden für alle Schulungstage und Selbstlerneinheiten von insgesamt 160 Zeitstunden freizustellen. Vor einer Anmeldung empfiehlt sich ein Gespräch mit der zuständigen Fachberatung.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Ricarda Polnik beim Kath. Forum Mönchengladbach-Heinsberg unter Tel. 02161 980652 oder ricarda.polnik@bistum-aachen.de oder an
Carmen Killeit beim Kath. Forum Krefeld-Viersen unter 02162 5019918 oder killeit@forum-krefeld-viersen.de
Anmeldung im Kath. Forum Mönchengladbach-Heinsberg: Gabriele.Brahtz@bistum-aachen.de
24-42-260A
20 Termine
02.09.2024 - 17.12.2024
09:00 - 16:15 Uhr
FBS Krefeld - Kath. Forum, Felbelstraße 25; Seminarraum
Kursvorschläge